Aktualisierung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule Version 6.1
Neben redaktionellen Anpassungen und Klarstellungen wurden folgende wesentliche Änderungen vor-genommen: Kapitel Titel und Änderung
1.1
Vorgaben zu Szenarien, Mund-Nasen-Bedeckung und Inzidenzwerten
Aufnahme eines Hinweises, welche Inzidenzwerte zugrunde zu legen sind.
6.1 und 6.2
Gründliches Händewaschen
Bei Personen, die individuell anreisen, muss das Händewaschen (bzw. die Händedes-infektion) nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes nach Einschätzung des NLGA nicht (mehr) explizit vorgegeben werden. Für Personen, die den ÖPNV nutzen, besteht weiterhin eine Vorgabe. Regelmäßiges Händewaschen soll weiterhin erfolgen.
6.5.2
Ausnahmen (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung)
Aufnahme von Ausnahmen bei „akut auftretenden Beeinträchtigungen“ und an Arbeits-plätzen.
10.3
Andere Lüftungsanlagen
Neuaufnahme von Hinweisen zu anderen Lüftungsanlagen.
13.2
Pausenverkauf
Klarstellung, dass Pausenverkauf weiterhin zulässig ist.
15
Ganztagsbetrieb
Streichung der entbehrlichen Vorgaben für eine Inzidenz von 50, da dann Szenario B gilt.
7
Kapitel Titel und Änderung
17.1
Abstand und Kontaktlosigkeit
Anpassung der Inzidenz von 25 auf 35, entsprechend des Stufenplans und den RKI-Empfehlungen.
17.5
Schulsportwettbewerbe
Rücknahme der Einschränkungen im Szenario A.
17.7
Sportartspezifische Hinweise
Klarstellung, dass Schulschwimmen nach den Maßgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung zulässig ist.
25
Schulveranstaltungen
Getrennte Darstellung der Vorgaben zu Schulveranstaltungen und Schulfahren (s. Nr. 26).
26
Schulfahrten
Klarstellung, welche Vorgaben anzuwenden sind.
28
Außerschulische Nutzung von Schulgebäuden
Neuaufnahme eines klarstellenden Hinweises.